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Praktische Ratgeber: Guinea-Bissau

Arbeit, Sozialversicherung und Steuern

Arbeitsgenehmigungen, Sozialversicherung, Abkommen mit Frankreich, Steuern, Geschäftsreisen und Unternehmensgründung.

Einige Punkte dieses Leitfadens betreffen Verbindungen zu Frankreich (Sozialversicherung, Steuern, Rente, französische Schulen) und sind entsprechend gekennzeichnet. Wenn für Sie das System eines anderen Landes gilt, fragen Sie Ihre eigenen Stellen (Sozialversicherung, Rentenkasse, Steuerbehörde) und die Botschaft Ihres Landes, ob ein Abkommen mit diesem Reiseziel besteht und was es vorsieht.

Soziale Sicherheit

  • Französische Sozialversicherung

    Die Liste des Cleiss enthält kein geltendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Frankreich und diesem Land (Guinea-Bissau). Solche Abkommen koordinieren beide Systeme, damit Ansprüche erhalten bleiben.

    Geprüfte TatsacheGeprüft am 02.10.26Hohe Verlässlichkeit
    Cleiss, Textes des accords internationaux de sécurité sociale
  • Im Ausland lebende Franzosen

    Im Ausland lebende Franzosen können der Caisse des Français de l'étranger (CFE) beitreten, unabhängig von Familien- und Berufssituation, Land, Alter und Gesundheitszustand, ohne medizinischen Fragebogen. Sie bietet Krankenversicherung, Rentenversicherung zur Fortsetzung der Beitragszahlung und Berufsrisikoversicherung; bei der Rückkehr nach Frankreich laufen die Ansprüche ohne Unterbrechung weiter.

    Geprüfte TatsacheGeprüft am 02.10.26Hohe Verlässlichkeit
    Caisse des Français de l'étranger (CFE), Qui sommes-nous ?

Steuern

  • Steuern in Frankreich

    Die von impots.gouv.fr veröffentlichte Liste der Steuerabkommen enthält kein Abkommen mit diesem Land (Guinea-Bissau) (Stand: 2. Oktober 2026).

    Geprüfte TatsacheGeprüft am 02.10.26Hohe Verlässlichkeit
    impots.gouv.fr, Les conventions internationales

Quellen dieses Ratgebers

AfriPilot ist keine offizielle Stelle. Die Informationen stammen aus den genannten Quellen und können sich ändern: Das Datum jeder Quelle ist angegeben.