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Praktische Ratgeber: Gabun

Prüfen, bevor Sie zahlen

Bevor Sie zahlen, unterschreiben oder Geld senden: die amtlichen Register und Listen, um ein Unternehmen, ein Grundstück, eine Fachperson, eine Bank, eine Geldanlage oder ein Dokument zu prüfen.

Die goldenen Regeln

  • Zahlen Sie nichts, bevor Sie selbst geprüft haben, was Ihnen angeboten wird, auf den unten genannten amtlichen Websites oder vor Ort. Seien Sie misstrauisch bei Zeitdruck, bei zu günstigen Preisen oder zu hohen Renditen und bei Zahlungsaufforderungen auf ein Privatkonto oder per Geldtransfer. Zahlen Sie nachvollziehbar (Banküberweisung, Notar), bewahren Sie eine Kopie jedes Dokuments und jeder Quittung auf und lassen Sie, wenn Sie weit weg sind, eine Vertrauensperson mit Vollmacht vor Ort prüfen.

    Praktischer RatGeprüft am 11.10.26Mittlere Verlässlichkeit
    Autorité des marchés financiers (Frankreich), listes noires et mises en garde

Unternehmen und Fachleute

Grundstücke und Wohnungen

  • Grundstück oder Wohnung: Der Eigentumstitel wird beim Grundbuchamt bzw. Grundstücksregister geprüft (eingetragener Eigentümer, Grenzen, Hypotheken, Streitigkeiten), persönlich oder über einen Notar oder Bevollmächtigten. Verlangen Sie vor jeder Zahlung einen aktuellen Auszug: Eine vom Verkäufer übergebene Kopie reicht nicht aus.

    Geprüfte TatsacheGeprüft am 11.10.26Hohe Verlässlichkeit
    ANUTTC (Agence nationale de l'urbanisme, des travaux topographiques et du cadastre)

Banken, Geldanlagen und Versicherungen

Abschlüsse und amtliche Dokumente

  • Dieses Land wendet das Apostille-Übereinkommen (Haager Konferenz) nicht an: Damit eine ausländische öffentliche Urkunde dort anerkannt wird, muss sie in der Regel legalisiert werden, von den Behörden des Ausstellungslandes und anschließend vom zuständigen Konsulat. Erkundigen Sie sich beim Konsulat, bevor Sie das Verfahren beginnen.

Quellen dieses Ratgebers

AfriPilot ist keine offizielle Stelle. Die Informationen stammen aus den genannten Quellen und können sich ändern: Das Datum jeder Quelle ist angegeben.